Diplomatische Note

Die diplomatische Note, insbesondere in der Form der Verbalnote, ist eine Form des Briefwechsels zwischen der diplomatischen Vertretung im Gastland und dem Außenministerium des Empfangsstaates. Da üblicherweise eine diplomatische Note von der Gegenseite erwidert wird, wird somit von einem Notenwechsel, Notenfeedback oder Notenaustausch gesprochen. Durch die Form eines Notenwechsels können auch völkerrechtlich bindende Verträge abgeschlossen werden.[1]

Eine solche Note wird teilweise in der dritten Person verfasst und beginnt üblicherweise mit der Höflichkeitsformel: „Die … Botschaft beehrt sich, dem Außenministerium …“

Am Schluss wird die Note wiederum mit einer Ehrerbietungsformel beendet, z. B.: „Die Botschaft benutzt diesen Anlass, das Außenministerium erneut ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.“[2][3]

  1. Vgl. dazu als Beispiel einen österreichisch-italienischen Notenwechsel zur Anerkennung akademischer Qualifikationen, BGBl. III Nr. 208/1997. Im vorliegenden Notenwechsel werden nacheinander die italienische Note (samt Übersetzung) und im Anschluss daran die – gleichlautende – österreichische Antwortnote wiedergegeben.
  2. Sprachendienst des Auswärtigen Amts der Bundesrepublik Deutschland: Standardformulierungen für deutsche Vertragstexte mit Übersetzungen, 4. Aufl. 2004, S. 231 (französisch), S. 233 (deutsch).
  3. Standardformulierungen für deutsche Vertragstexte mit Übersetzungen in englischer, französischer und spanischer Sprache bei de Gruyter-Verlag

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